Es muss sich um eine Ausbildung der BSPA handeln.
Folgende Ausbildungen werden unterstützt:
- Staatlicher Instruktor
- Staatlicher Trainer
- Diplomtrainer
Dem Ansuchen sind beizulegen:
- Ausschreibung der Ausbildung und Zeugnis in Kopie
- Auflistung der Fahrtkosten (Heimatort – Ausbildungsort)
- Beleg der Nächtigungskosten
- IBAN des Teilnehmers
Der Förderantrag kann bis längstens vier Monate nach Abschluss der Ausbildung erfolgen.
Nichtförderbare Ausbildungen: Übungsleiter, Fit-Ausbildungen, Fort- und Weiterbildungen, Lizenzausbildungen, Lehrgänge, private Akademien, Fitnesstrainer, vereinsinterne Ausbildungen, BSO Module, Kampfrichterausbildungen.