Es muss sich um eine Ausbildung der BSPA handeln.
Folgende Ausbildungen werden unterstützt:
- Staatliche:r Instruktor:in
- Staatliche:r Trainer:in
- Diplomtrainer:in
Dem Ansuchen sind beizulegen:
- Ausschreibung der Ausbildung
- Zeugnis in Kopie
Der Förderantrag kann bis längstens 4 Monate nach Abschluss der Ausbildung erfolgen.
Nichtförderbare Ausbildungen: Übungsleiter:in, Fit-Ausbildungen, Fort- und Weiterbildungen, Lizenzausbildungen, Lehrgänge, private Akademien, Fitnesstrainer:in, vereinsinterne Ausbildungen, BSO Module, Kampfrichterausbildungen.


