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Förderungen

Der ASVÖ Steiermark vergibt an seine Mitgliedsvereine Bundes-Sportförderungsmittel (Bundes-Vereinszuschuss lt. BSFG 2017) sowie auch Landessportmittel in unterschiedlichen Bereichen.

Für die Einreichung eines Förderantrages steht unseren Mitgliedsvereinen das ASVÖ Online-Serviceportal zur Verfügung.

Neu seit 1.1.2025: Die Abrechnungsunterlagen können ab sofort auch digital übermittelt werden. Bitte beachtet unsere NEUEN Abrechnungsrichtlinien um eine rasche Abwicklung der Förderzuschüsse zu gewährleisten.

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Basisförderung

Die Basisförderung für den laufenden Sportbetrieb kann ein Verein einmal jährlich über das ASVÖ-Online-Förderportal bis spätestens 31. Jänner beantragen.

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Sportstättenförderung

Für Neubau und Sanierungsmaßnahmen einer Sportstätte gibt es die Möglichkeit, um Sportstättenförderung anzusuchen. Hierfür sind Kostenvoranschläge des Bauvorhabens notwendig.

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Spitzensportförderung

Diese Förderung wird nur an Nachwuchssportler*innen (bis max. U23) bei der Teilnahme an oder Qualifikation für Europameisterschaft und Weltmeisterschaft vergeben.

ACHTUNG! Die Antragsfrist endet mit Beginn der jeweiligen internationalen Veranstaltung.

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Ausbildungsförderung

Dem ASVÖ Steiermark sind die Ausbildung der TrainerInnen in den Mitgliedsvereinen sehr wichtig. Deshalb gibt es die Möglichkeit, um Ausbildungsförderung anzusuchen.

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Jubiläumsgabe

Bei wichtigen Vereinsjubiläen besteht die Möglichkeit, um Jubiläumsgabe anzusuchen.

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Laufender Sportbetrieb

Bei außergewöhnlichen Ausgaben, die notwendig sind, um den laufenden Sportbetrieb zu erhalten, kann ein Mitgliedsverein über das ASVÖ-Online-Förderportal um Förderung ansuchen. Diese Förderung gilt nicht für den alltäglichen Sportbetrieb, sondern kann nur angesucht werden, wenn dieser gefährdet ist.

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SOS-Förderung

Bei unvorhersehbaren Ausgaben, die die Existenz des Vereines gefährden, kann ein Mitgliedsverein laufend über das ASVÖ-Online-Förderportal um Förderung ansuchen.

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Startförderung

Eine erste Förderung erhält ein Verein bei Neuaufnahme im ASVÖ Steiermark. Hierzu ist kein Ansuchen notwendig.


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Abrechnungsrichtlinien

Wir sind um eine rasche Auszahlung euer Subventionen bemüht. Dazu benötigt es die korrekte Einreichung aller Abrechnungsunterlagen. Bitte beachten:

Neu seit 1.1.2025: Abrechnungsunterlagen können ab sofort auch digital übermitteln werden: Per E-Mail an subventionen.steiermark@asvoe.at oder direkt in unserem ASVÖ Online-Serviceportal. Für die digitale Übermittlung ist ein Richtigkeitsvermerk nötig. 

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