Basisförderung
Die Basisförderung für den laufenden Sportbetrieb kann ein Verein einmal jährlich über das ASVÖ-Online-Förderportal bis spätestens 31. Jänner beantragen.
mehrDer ASVÖ Steiermark vergibt an seine Mitgliedsvereine Bundes-Sportförderungsmittel (Bundes-Vereinszuschuss lt. BSFG 2017) sowie auch Landessportmittel in unterschiedlichen Bereichen.
Für die Einreichung eines Förderantrages steht unseren Mitgliedsvereinen das ASVÖ-Online-Serviceportal zur Verfügung.
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Die Basisförderung für den laufenden Sportbetrieb kann ein Verein einmal jährlich über das ASVÖ-Online-Förderportal bis spätestens 31. Jänner beantragen.
mehrFür Neubau und Sanierungsmaßnahmen einer Sportstätte gibt es die Möglichkeit, um Sportstättenförderung anzusuchen. Hierfür sind Kostenvoranschläge des Bauvorhabens notwendig.
mehrFür Sportveranstaltungen, die der Verein selbst organisiert, kann online um Förderung angesucht werden.
mehrDiese Förderung wird nur an Nachwuchssportler*innen (bis max. U23) bei der Teilnahme an oder Qualifikation für Europameisterschaft und Weltmeisterschaft vergeben.
ACHTUNG! Die Antragsfrist endet mit Beginn der jeweiligen internationalen Veranstaltung.
mehrDem ASVÖ Steiermark sind die Ausbildung der TrainerInnen in den Mitgliedsvereinen sehr wichtig. Deshalb gibt es die Möglichkeit, um Ausbildungsförderung anzusuchen.
mehrBei wichtigen Vereinsjubiläen besteht die Möglichkeit, um Jubiläumsgabe anzusuchen.
mehrBei außergewöhnlichen Ausgaben, die notwendig sind, um den laufenden Sportbetrieb zu erhalten, kann ein Mitgliedsverein laufend über das ASVÖ-Online-Förderportal um Förderung ansuchen.
mehrBei unvorhersehbaren Ausgaben, die die Existenz des Vereines gefährden, kann ein Mitgliedsverein laufend über das ASVÖ-Online-Förderportal um Förderung ansuchen.
mehrEine erste Förderung erhält ein Verein bei Neuaufnahme im ASVÖ Steiermark. Hierzu ist kein Ansuchen notwendig.
Um eine möglichst schnelle und korrekte Auszahlung Eurer Subvention zu gewährleisten, bitten wir Euch folgende Richtlinien zu beachten...
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