Basisförderung
Die Basisförderung für den laufenden Sportbetrieb kann ein Verein einmal jährlich über das ASVÖ-Online-Förderportal bis spätestens 31. Jänner beantragen.
mehrDer ASVÖ Steiermark vergibt an seine Mitgliedsvereine Bundes-Sportförderungsmittel (Bundes-Vereinszuschuss lt. BSFG 2017) sowie auch Landessportmittel in unterschiedlichen Bereichen.
Für die Einreichung eines Förderantrages steht unseren Mitgliedsvereinen das ASVÖ Online-Serviceportal zur Verfügung.
Neu seit 1.1.2025: Die Abrechnungsunterlagen können ab sofort auch digital übermittelt werden. Bitte beachtet unsere NEUEN Abrechnungsrichtlinien um eine rasche Abwicklung der Förderzuschüsse zu gewährleisten.
Die Basisförderung für den laufenden Sportbetrieb kann ein Verein einmal jährlich über das ASVÖ-Online-Förderportal bis spätestens 31. Jänner beantragen.
mehrFür Neubau und Sanierungsmaßnahmen einer Sportstätte gibt es die Möglichkeit, um Sportstättenförderung anzusuchen. Hierfür sind Kostenvoranschläge des Bauvorhabens notwendig.
mehrFür Sportveranstaltungen, die der Verein selbst organisiert, kann online um Förderung angesucht werden.
mehrDiese Förderung wird nur an Nachwuchssportler*innen (bis max. U23) bei der Teilnahme an oder Qualifikation für Europameisterschaft und Weltmeisterschaft vergeben.
ACHTUNG! Die Antragsfrist endet mit Beginn der jeweiligen internationalen Veranstaltung.
mehrDem ASVÖ Steiermark sind die Ausbildung der TrainerInnen in den Mitgliedsvereinen sehr wichtig. Deshalb gibt es die Möglichkeit, um Ausbildungsförderung anzusuchen.
mehrBei wichtigen Vereinsjubiläen besteht die Möglichkeit, um Jubiläumsgabe anzusuchen.
mehrBei außergewöhnlichen Ausgaben, die notwendig sind, um den laufenden Sportbetrieb zu erhalten, kann ein Mitgliedsverein über das ASVÖ-Online-Förderportal um Förderung ansuchen. Diese Förderung gilt nicht für den alltäglichen Sportbetrieb, sondern kann nur angesucht werden, wenn dieser gefährdet ist.
mehrBei unvorhersehbaren Ausgaben, die die Existenz des Vereines gefährden, kann ein Mitgliedsverein laufend über das ASVÖ-Online-Förderportal um Förderung ansuchen.
mehrEine erste Förderung erhält ein Verein bei Neuaufnahme im ASVÖ Steiermark. Hierzu ist kein Ansuchen notwendig.
Wir sind um eine rasche Auszahlung euer Subventionen bemüht. Dazu benötigt es die korrekte Einreichung aller Abrechnungsunterlagen. Bitte beachten:
Neu seit 1.1.2025: Abrechnungsunterlagen können ab sofort auch digital übermitteln werden: Per E-Mail an subventionen.steiermark@asvoe.at oder direkt in unserem ASVÖ Online-Serviceportal. Für die digitale Übermittlung ist ein Richtigkeitsvermerk nötig.
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