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Seit 1. Jänner des Jahres gilt das neue Gemeinnützigkeitsreformgesetz, welches erstmals eine Spendenbegünstigung für Sportvereine vorsieht. Die Voraussetzung dafür sind entsprechende Vereinsstatuten. Ab sofort gelten hierfür neue Musterstatuten sowie eine Checkliste, mit der ihr überprüfen könnt, ob alle notwendigen Kriterien in euren Statuten bereits enthalten sind.

Noch im Laufe dieses Monats sollte es möglich sein, sich über einen Steuerberater auf die Liste der spendenbegünstigten Organisationen setzen zu lassen. Sehr gerne könnt ihr dafür bzw. auch für Fragen zu den Statuten unsere kostenlose Rechts- und Steuerberatung im Ausmaß von bis zu 4 h jährlich in Anspruch nehmen. Diese könnt ihr bereits seit mehreren Jahren ganz einfach über unser Online-Serviceportal beantragen.

Nutzt hierzu gerne unser Steuerberatungsservice und holt euch Antworten auf die FAQs auf der Seite von Sport Austria.