Herzlich Willkommen beim ASVÖ Steiermark

„Es ist eine große Ehre und Verantwortung, erneut das Vertrauen der Mitgliedsvereine des ASVÖ Steiermark erhalten zu haben. Ich werde mich weiterhin mit voller Hingabe für die Förderung des Sports in der Steiermark einsetzen. Dazu ist es besonders wichtig, die ehrenamtlichen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. Genau dafür setzten wir uns ein, denn WIR MACHEN SPORT…“

DI Christian Purrer
ASVÖ Steiermark Präsident

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Energiekostenausgleich und/oder Energiekostenzuschuss

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Energiekostenausgleich und/oder Energiekostenzuschuss

Jetzt kann zusätzlich zum Sportstättenbetreiber*in JEDER VEREIN um Energiekostenunterstützung ansuchen! 

Wir haben hier für Sie einen Überblick zusammengefasst:

Die 3. Phase des ENERGIEKOSTENAUSGLEICH (EKA) des Bundes für sportstättenbetreibende Vereine läuft bereits!

Um die stark gestiegenen Energiekosten von gemeinnützigen Sportstättenbetreibern abzufedern, können Sie auch in der Phase 3 um Unterstützung für diese Ausgaben ansuchen – unabhängig von Phase 1 und Phase 2!

Die wesentlichen Punkte dazu sind:

  • Hier haben Sie die Antragsmöglichkeit bis spätestens 8. März 2024.
  • Das Förderprogramm ist unverändert zur Phase 2. Detailinformationen dazu entnehmen Sie bitte dem Förderprogramm und den FAQ's auf der Plattform. Die weitere Bearbeitung erfolgt über den ASVÖ Steiermark.
  • Voraussetzungen für ein Ansuchen:
    - Vereinsgründung vor dem 1.1.2022
    - Sportstätte muss seit 1.1.2022 auf eigenen Namen und eigene Rechnung in Österreich betrieben werden (es ist nicht relevant, wer tatsächlich Eigentümer ist)
  • Gefördert werden die entstandenen MEHRKOSTEN vom 1. Juli bis 31. Dezember 2023 für folgende Energiequellen im Vergleich zu 2019 – die Fördersumme muss mind. € 600,-- betragen:
    1. Arbeitspreis für Strom
    2. Arbeitspreis für Gas
    3. Preis für Fernwärme
    4. Preis für Heizöl
    5. Preis für Holz und Pellets
  • Gefördert werden 70% der Mehrkosten (Phase 3).
  • Sportstättenbetreiber:innen dürfen keine Anträge auf eine andere Förderung der Energiekosten für dieselbe Sportstätte und im gleichen Zeitraum, wenn auch nur anteilig, bei einer Gebietskörperschaft (Bund, Bundesland oder Gemeinde) gestellt und erhalten haben bzw. stellen.

Förderunterlagen:

  • Laden Sie nur vollständige und nachvollziehbare Rechnungs- und Zahlungsbelege hoch.
  • Teilen Sie uns unbedingt in den Anmerkungen für den Vergleichs- bzw. für den Abrechnungszeitraum mit, wie Sie die Berechnung der Kosten durchgeführt haben. Das erleichtert uns immens die Kontrolle Ihrer Belege.

Seit kurzem gibt es mit dem ENERGIEKOSTENZUSCHUSS (EKZ) eine weitere Förderung für Energiekosten durch die Bundesregierung, und zwar für den gesamten NPO-Sektor.

Die wesentlichen Punkte dazu sind:

  • JEDER Sportverein hat die Möglichkeit, einen EKZ zu beantragen.
  • Hier können Sie den Antrag nach einer Registrierung einreichen. Die Abwicklung erfolgt diesmal nicht über den ASVÖ Steiermark, sondern über die AWS (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft). Auf dieser Seite gibt es ebenfalls Unterlagen mit FAQ's zu Einzelheiten der Richtlinie.
  • Die eingereichten Unterlagen müssen zusätzlich von einem Steuerberater*in bzw. Wirtschaftsprüfer*in bestätigt werden (dafür gibt es eine eigene Entschädigung).
  • Gefördert werden die entstandenen MEHRKOSTEN für folgende Energiequellen, welche im Zeitraum
    • von 1.1. bis 31.12.2022 - Phase 1 (Einreichfrist bis 30.6.2024) bzw.
    • von 1.1. bis 31.12.2023 - Phase 2 (Einreichfrist von 1.7. bis 31.12.2024) durch nicht-unternehmerische Tätigkeiten angefallen sind:
    1. Treibstoffe (Benzin und Diesel)
    2. Strom
    3. Erdgas
    4. Fernwärme
    5. Fernkälte
    6. Heizöl
    7. Holzpellets
    8. Hackschnitzel
  • Gefördert werden 30% der Mehrkosten (Phase 1) und 50% der Mehrkosten (Phase 2).
  • Die Fördersumme muss mind. € 800,-- betragen.

Bei Fragen melden Sie sich sehr gerne direkt bei Martina Fedl unter 0664/3540940 oder martina.fedl@asvoe.at .              



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