Herzlich Willkommen beim ASVÖ Steiermark

„Es ist eine große Ehre und Verantwortung, erneut das Vertrauen der Mitgliedsvereine des ASVÖ Steiermark erhalten zu haben. Ich werde mich weiterhin mit voller Hingabe für die Förderung des Sports in der Steiermark einsetzen. Dazu ist es besonders wichtig, die ehrenamtlichen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. Genau dafür setzten wir uns ein, denn WIR MACHEN SPORT…“

DI Christian Purrer
ASVÖ Steiermark Präsident

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Allergeninformationsverordnung

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Allergeninformationsverordnung

Mit 13. Dezember 2014 ist die Allergeninformationsverordnung in Kraft getreten. Auch Sportvereine können Lebensmittelunternehmer im Sinne der Allergeninformationsverordnung sein, insbesondere dann, wenn Lebensmittel (dazu zählen auch Getränke) an vereinsfremde Personen abgegeben werden.

Die Allergeninformationsverordnung sieht vor, dass 14 Hauptallergene (Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen) bei Lebensmitteln anzugeben sind. Beispielhafte Darstellungen und ein Überblick über die möglichen Anwendungsbereiche der Bestimmungen der Verordnung im Sport sowie Folder und Plakat als Download finden Sie auf unserer Website.

Hier gehts zur gesamten Verordnung



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