Herzlich Willkommen beim ASVÖ Steiermark

„Es ist eine große Ehre und Verantwortung, erneut das Vertrauen der Mitgliedsvereine des ASVÖ Steiermark erhalten zu haben. Ich werde mich weiterhin mit voller Hingabe für die Förderung des Sports in der Steiermark einsetzen. Dazu ist es besonders wichtig, die ehrenamtlichen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. Genau dafür setzten wir uns ein, denn WIR MACHEN SPORT…“

DI Christian Purrer
ASVÖ Steiermark Präsident

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UPDATE: Training ab 19. Mai wieder möglich!

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UPDATE: Training ab 19. Mai wieder möglich!

Die COVID-19-Öffnungsverordnung enthält Regelungen in allen Bereichen, die mit 19. Mai in Kraft treten. Die ursprüngliche Verordnung enthält, auch dieses Mal einige Unschärfen im Text, welche nun seitens der Sport Austria in Abstimmung mit dem Kabinett des Sportministers präzisiert wurden bzw. werden sollen.

Dabei geht es um folgende Punkte:

  • Auf Outdoor-Sportstätten fällt die Maskenpflicht. Indoor gilt diese weiterhin (außer bei der Sportausübung und in Feuchträumen)
  • Nachweispflicht auf Sportstätten ohne Personal: Nach Ansicht der Sport Austria hat ein Betreiber von nicht öffentlichen Sportstätten ohne Personal die Kund*innen in geeigneter Weise auf die Testnachweispflicht (z.B. per E-Mail oder Aushang auf der Sportstätte) hinzuweisen. Der/Die Kunde/Kundin hat den Testnachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten. Diese Klarstellung befindet sich gerade in Abstimmung mit dem Verordnungsgeber und wird zeitnahe kommuniziert.
  • Definition der 20m² Regel: Indoor müssen pro Kunde/Kundin 20 m2 zur Verfügung stehen. Als Berechnungsgrundlage ist die eigentliche Sportfläche heranzuziehen, da davon auszugehen ist, dass sich die Personen vor allem dort aufhalten. In den Garderoben gilt 2 Meter Abstand und natürlich die Maskenpflicht (ausgenommen Feuchträume).
  • „Eltern-Kind-Turnen“: Wie bereits in vergangenen Verordnungen, können wir auch diesmal auf die Auslegung zurückgreifen, dass Eltern-Kind-Turnen möglich ist und die Eltern dabei nicht als Kund*innen zählen und dementsprechend bei Obergrenzen nicht berücksichtigt werden müssen. Die Elternteile müssen dennoch einen Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr (3 G’s) vorweisen und indoor eine FFP2-Maske tragen.

Die ab 19.5. gültige Verordnung ist hier nachzulesen: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_214/BGBLA_2021_II_214.html

  

Im vergleichenden Überblick haben wir die Regelungen für öffentliche Orte bzw. nicht-öffentliche Sportstätten hier gegenübergestellt:

Öffentlicher Ort (Wiese, Park…)  Nicht-öffentliche Sportstätte (indoor/outdoor)
Quadratmeter pro Person keine Vorgabe 20 m2 (indoor)
Öffnungszeiten 0-24 Uhr 5-22 Uhr
Eintrittstest* nein  ja; Sonderform Spitzensport: Arzt/Ärztin, erweitertes Präventionskonzept, zu Beginn und mind. alle 7 Tage Tests
Präventionskonzept nein ja
COVID-19-Beauftragte/r nein ja
Abstand zwei Meter beim Betreten zwei Meter beim Betreten
Abstandsunterschreitung bei Sportausübung (bis 10 Personen + 10 Kinder):  Abstandsunterschreitung bei Sportausübung
Hilfe/Sicherung Hilfe/Sicherung
kurzfristige sportarttypische Unterschreitung kurzfristige sportarttypische Unterschreitung
Kontaktsportarten Kontaktsportarten
Maskenpflicht nein ja (indoor wie outdoor), außer bei Sportausübung und in Feuchträumen
Zusammenkünfte/ Veranstaltungen 5-22 Uhr: Training/Wettkampf in sportartüblicher Gruppengröße (ohne ZuschauerInnen)
max. 10 Erwachsene aus 10 Haushalten + 10 Kinder
22-5 Uhr: Spitzensport: Ausnahme für Veranstaltungen
max. 4 Erwachsene aus 4 Haushalten + 6 Kinder (100 Personen indoor / 200 outdoor)
11-50 Personen:  
Anzeigepflicht, Nachweispflicht, keine Gastro,
2 m Abstand, FFP2-Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung)
1.500 Personen indoor / 3.000 outdoor:   
zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze, 50% Kapazität, Bewilligungspflicht, Nachweis-pflicht, 2 m Abstand, FFP2-Maskenpflicht
ab 50 Personen:  
Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r
Contact Tracing bei jeder Art von Zusammenkunft mit mehr als 10 Personen und länger als 15 Minuten bei Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht über-wiegend im Freien und 2 m Abstand eingehalten wird;
im Spitzensport immer notwendig
* (= Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr)

Antworten auf zahlreiche Detailfragen hat auch die Sport Austria aufbereitet: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

 

Für weitere Fragen können Sie auch gerne unsere COVID-19 Beauftragte Frau Mag. Silvia Rath unter rath@asvoe-steiermark.at kontaktieren.



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