Ausgenommen vom Spitzensport darf Sport momentan nur
- alleine,
- mit Personen aus dem gleichen Haushalt,
- mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner:in,
- mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister),
- mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird
betrieben werden.
Dabei ist ein 2m Abstand zu jenen Personen aus fremden Haushalten einzuhalten, jedoch darf die Maske abgenommen werden.
Sport darf im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien oder auf Outdoor-Sportstätten betrieben werden. Für Outdoor-Sportplätze gilt weiterhin die 2G-Regel. Zudem ist die Ausübung kontaktloser Formen von Kontaktsportarten (z.B. Fußball-Pass-/Schusstraining ohne Körperkontakt) erlaubt. Die oben genannten Punkte (alleinen, ...) sind dabei jedoch immer zu berücksichtigen!
Ein positives Signal kam auch seitens der Bildungsdirektion Steiermark bzgl. der Projekte Bewegungsland Steiermark und Kinder gesund bewegen. Diese dürfen im Schuljahr 2021/22 auch in Risikostufe 3 weitergeführt werden.
Die akutelle Verordnung findet ihr hier.
(Quelle: Sport Austria, Bildungsdirektion Steiermark)