Herzlich Willkommen beim ASVÖ Steiermark

„Es ist eine große Ehre und Verantwortung, erneut das Vertrauen der Mitgliedsvereine des ASVÖ Steiermark erhalten zu haben. Ich werde mich weiterhin mit voller Hingabe für die Förderung des Sports in der Steiermark einsetzen. Dazu ist es besonders wichtig, die ehrenamtlichen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. Genau dafür setzten wir uns ein, denn WIR MACHEN SPORT…“

DI Christian Purrer
ASVÖ Steiermark Präsident

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NPO Unterstützungsfond: Antragsstellung für Q4/2020 möglich

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NPO Unterstützungsfond: Antragsstellung für Q4/2020 möglich

Der NPO-Unterstützungsfonds wurde um ein weiteres Quartal verlängert. Anträge für das 4. Quartal 2020 können nun von 5. März 2021 bis 15. Mai 2021 über https://npo-fonds.at/ gestellt werden. 

Gemeinnützige Sportvereine können zusätzlich zur bekannten Unterstützung aus dem NPO-Unterstützungsfonds einen sogenannten „Lockdown-Zuschuss“ beantragen.

Eckpunkte zur Antragstellung:

  • Die Förderung erfolgt in bewährter Form (Wiedererkennbarkeit für die AntragstellerInnen).
  • Der Struktursicherungsbeitrag bleibt unverändert bei 7 % der Einnahmen von 2019, was de facto einer Verdoppelung entspricht.
  • Sie enthält einen, dem Umsatzersatz entsprechenden "Lockdown-Zuschuss" für gemeinnützige Vereine, die (wegen fehlender Umsatzsteuerdaten) keinen oder nur einen teilweisen Umsatzersatz über FinanzOnline beantragen konnten bzw. können, sowohl für direkt als auch indirekt vom November- und Dezember-Lockdown betroffene Vereine.
  • Die Verlängerung des Fonds bis Ende März ist bereits beschlossen, eine weitere Verlängerung bis Juni wurde in Aussicht gestellt.

Text: Sport Austria



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