Herzlich Willkommen beim ASVÖ Steiermark

„Es ist eine große Ehre und Verantwortung, erneut das Vertrauen der Mitgliedsvereine des ASVÖ Steiermark erhalten zu haben. Ich werde mich weiterhin mit voller Hingabe für die Förderung des Sports in der Steiermark einsetzen. Dazu ist es besonders wichtig, die ehrenamtlichen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. Genau dafür setzten wir uns ein, denn WIR MACHEN SPORT…“

DI Christian Purrer
ASVÖ Steiermark Präsident

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NPO Unterstützungsfonds

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NPO Unterstützungsfonds

Nachfolgend dürfen wir Euch vorbereitende Informationen zur morgen startenden Antragsstellung betreffend NPO-Unterstützungsfondsgeben...

Wie sich Vereine/Verbände auf die Antragstellung vorbereiten können, um den Zuschuss so rasch wie möglich zu erhalten:

  • Einnahmen-/Ausgabenrechnung aus dem Jahr 2019, evtl. 2018 vorbereiten
  • Kostenpositionen, die förderbar sind, zusammenstellen
  • den gültigen amtlichen Lichtbild-Ausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) der im Antrag genannten vertretungsbefugten Person vorbereiten
  • darauf achten, dass die Unterschrift im Lichtbild-Ausweis mit der Unterschrift auf dem Antragsformular übereinstimmt
  • wo nötig, Unterschrift und Stempel der Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung einholen
  • den Antrag vollständig ausfüllen (dieser ist ab 8. Juli auf der Plattform www.npo-fonds.at online)

Die vollständigen Informationen zur Antragstellung, die notwendige Unterlagen dazu sowie Förderbereiche wie auch FAQs und eine Hotline für Ihre Fragen finden Sie auf https://npo-fonds.at/

Unterschriften müssen den Vereinsstatuten entsprechend geleistet werden, das heißt wenn in finanziellen Angelegenheiten zwei VertreterInnen vorgesehen ist, müssen zwei Personen unterschreiben.

Wann müssen die Angaben auf Förderanträgen von einer Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung bestätigt werden?

  • Beantragung eines Zuschusses von über 12.000 Euro oder
  • im Jahr 2019 wurden Einnahmen von über 120.000 Euro erzielt oder
  • im letzten Geschäftsjahr waren mehr als 10 DienstnehmerInnen (unselbstständig Beschäftigte und freie DienstnehmerInnen) beschäftigt

Kosten die für Steuerberater – und Wirtschaftsprüfer anfallen, fallen unter förderbare Kosten. Auf unserer Website haben wir eine Liste von Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen zusammengestellt, die u.a. über einschlägige Erfahrung in der Betreuung von gemeinnützigen (Sport-)Vereinen haben und daher eine rasche und effiziente Antragstellung gewährleisten können.

Für Fragen und Hilfestellung stehen wir Euch als Landesverband natürlich gerne unter office@asvoe-steiermark.at oder 0316/82 74 19 zur Verfügung.

Für direkte Informationen könnt Ihr während der Geschäftszeiten bei der NPO-Service-Hotline anrufen oder diese per E-Mail kontaktieren:

NPO-Service-Hotline:
Tel.: +43 1 267 52 00
info@npo-fonds.at

Servicezeiten:
Montag – Freitag: 8.00 – 18.00 Uhr
Samstag: 8.00 – 15.00 Uhr

Euer ASVÖ Steiermark Team



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