Herzlich Willkommen beim ASVÖ Steiermark

„Sport verbindet, motiviert und lässt uns über uns hinauswachsen. Beim ASVÖ Steiermark setzen wir uns dafür ein, Bewegung für alle – von den Jüngsten bis zu den Senior:innen – erlebbar zu machen. Für 2026 haben wir frische Impulse geplant: Der BewegungsSummit, organisiert über unsere Initiativen Bewegungsland Steiermark und Bewegungsrevolution, bringt praxisnahe Workshops, Expertenwissen und neue Ideen direkt in die Vereine unserer Region. So wollen wir Bewegung noch stärker in den Alltag integrieren und Sport zu einem selbstverständlichen Teil des Lebens machen. Trotz gekürzter finanzieller Mittel möchten wir unsere Vereine auch in diesem Jahr bestmöglich unterstützen, damit neue Angebote entstehen, Engagement gefördert wird und der Sport in der Steiermark nachhaltig weiterentwickelt werden kann. Denn: Bewegung bleibt die beste Investition in die Gesundheit und Lebensfreude der Steirer:innen.“

DI Christian Purrer
ASVÖ Steiermark Präsident

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Freiwilligenpauschale & PRAE ab 2026 kombinierbar

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Freiwilligenpauschale & PRAE ab 2026 kombinierbar

Gute Nachrichten für Sportvereine: Ab 1. Jänner 2026 können das Freiwilligenpauschale und die pauschalierten Reiseaufwandsentschädigungen (PRAE) erstmals im selben Kalenderjahr kombiniert werden.

Bisher war es nicht möglich, beide Regelungen innerhalb eines Jahres zu nutzen. Diese Einschränkung fällt nun weg – mit einer wichtigen Voraussetzung:

Pro Monat darf für dieselbe Person entweder das Freiwilligenpauschale oder eine PRAE ausbezahlt werden – nicht beides gleichzeitig.

Wird innerhalb eines Kalenderjahres sowohl eine PRAE als auch das Freiwilligenpauschale bezogen, ist der Jahreshöchstbetrag des Freiwilligenpauschales für jeden Monat, in dem eine PRAE ausbezahlt wurde, anteilig zu kürzen.

Wichtig für die Praxis:

  • Kombination im selben Jahr möglich

  • Monatliche Doppelzahlung ausgeschlossen

  • Beide Zahlungen bleiben weiterhin steuer- und abgabenfrei

PRAE-Meldepflicht: Frist endet am 28. Februar 2026
Die pauschalierten Reiseaufwandsentschädigungen (PRAE) unterliegen weiterhin einer jährlichen Meldepflicht.
Vereine und Verbände müssen die im Jahr 2025 ausbezahlten PRAEs im Zeitraum von 1. Jänner bis 28. Februar 2026 an das Finanzamt melden.

Die Meldung erfolgt:

  • elektronisch über das ELDA-Onlinesystem

  • Voraussetzung ist ein Zugang mittels ID Austria

Zur Unterstützung stellt Sport Austria – in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) – einen aktuellen Leitfaden zur Sportler:innen-Begünstigung mit praxisnahen Beispielen zur Verfügung.

Am 29. Jänner 2026 um 18:30 Uhr findet dazu ein kostenfreies Webinar statt:

"PRAE – Grundlagen und Meldung im ELDA"

HIER ANMELDEN


Weitere Details und laufende Updates gibt es ebenfalls bei Sport Austria.



15/12/25 21:04

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