Voraussetzungen für ein Ansuchen:
- Vereinsgründung vor dem 1.1.2021
- Sportstätte muss seit 1.1.2021 auf eigenen Namen und eigene Rechnung in Österreich BETRIEBEN werden (es ist nicht relevant, wer tatsächlich Eigentümer ist)
Für welchen Zeitraum werden Förderungen genehmigt:
- 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 (Phase 1: 10. Februar bis 10. März 2023)
- 1. Jänner 2023 bis 30. Juni 2023 (Phase 2: 1. Juli bis 8. September 2023)
- 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 (Phase 3: 1. Jänner bis 8. März 2024)
Was wird gefördert?
- entstandene MEHRKOSTEN für folgende Energiequellen im Vergleich zu 2019:
- Arbeitspreis für Strom
- Arbeitspreis für Gas
- Preis für Fernwärme
- Preis für Heizöl
- Preis für Holz und Pellets
- WICHTIG: Sportstättenbetreiber:innen dürfen keine Anträge auf eine andere Förderung der Energiekosten für dieselbe Sportstätte und im gleichen Zeitraum, wenn auch nur anteilig, bei einer Gebietskörperschaft (Bund, Bundesland oder Gemeinde) gestellt und erhalten haben bzw. stellen.
Das Ansuchen kann über eine eigene Plattform gestellt werden.