Herzlich Willkommen beim ASVÖ Steiermark

„Sport steht für Gemeinschaft, Bewegung und die Möglichkeit, über sich hinauszuwachsen. Beim ASVÖ Steiermark setzen wir uns täglich dafür ein, Menschen für sportliche Aktivitäten zu begeistern und die Vielfalt des Sports in unserer Region zu stärken. Gemeinsam mit unseren engagierten Mitgliedern und Ehrenamtlichen gestalten wir die steirische Sportlandschaft aktiv mit und möchten Sport für alle Steirerinnen und Steirer einfach zugänglich machen. Ein besonderes Anliegen ist uns die Förderung der Jüngsten: Deshalb fordern wir den weiteren Ausbau der Täglichen Bewegungseinheit und möchten erreichen, dass jedes Kind in Österreich bis zum Ende der Volksschulzeit grundlegende Bewegungskompetenzen erlernt und Bewegung als festen Bestandteil in seinen Alltag integriert. Denn: Eine Investition in Bewegung ist eine Investition in die Gesundheit – nicht nur unserer Kinder, sondern von uns allen.“

DI Christian Purrer
ASVÖ Steiermark Präsident

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Die Phase 2 (01.01. – 30.06.2023) des Energiekostenausgleichs (EKA) läuft bereits.

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Die Phase 2 (01.01. – 30.06.2023) des Energiekostenausgleichs (EKA) läuft bereits.

Um die stark gestiegenen Energiekosten von gemeinnützigen Sportstättenbetreibern abzufedern, können Sie auch in der Phase 2 um Unterstützung für diese Ausgaben ansuchen – unabhängig von Phase 1!

Die wesentlichen Punkte dazu sind:

  • Die Antragseinreichung ist bis spätestens 8. September 2023 unter https://energiekostenausgleich.bundes-sport-gmbh.at/ möglich.
  • Das Förderprogramm wurde etwas adaptiert. Die neuesten Detailinformationen dazu entnehmen Sie bitte dem aktuellen Förderprogramm und den FAQ's auf der Plattform.
  • Voraussetzungen für ein Ansuchen:
    - Vereinsgründung vor dem 1.1.2022
    - Sportstätte muss seit 1.1.2022 auf eigenen Namen und eigene Rechnung in Österreich BETRIEBEN werden (es ist nicht relevant, wer tatsächlich Eigentümer ist)
  • Gefördert werden die entstandenen MEHRKOSTEN vom 1. Jänner bis 30. Juni 2023 für folgende Energiequellen im Vergleich zu 2019 – die Fördersumme muss mind. € 600,-- betragen:
    1. Arbeitspreis für Strom
    2. Arbeitspreis fü Gas
    3. Preis für Fernwärme
    4. Preis für Heizöl
    5. Preis für Holz und Pellets

WICHTIG: Sportstättenbetreiber:innen dürfen keine Anträge auf eine andere Förderung der Energiekosten für dieselbe Sportstätte und im gleichen Zeitraum, wenn auch nur anteilig, bei einer Gebietskörperschaft (Bund, Bundesland oder Gemeinde) gestellt und erhalten haben bzw. stellen.
Förderunterlagen:

  • Laden Sie nur vollständige und nachvollziehbare Rechnungs- und Zahlungsbelege hoch.
  • Teilen Sie uns in den Anmerkungen für den Vergleichs- bzw. für den Abrechnungszeitraum mit, wie Sie die Berechnung der Kosten durchgeführt haben. Das erleichtert uns immens die Kontrolle Ihrer Belege.

Bei Fragen melden Sie sich sehr gerne direkt bei Martina Fedl unter 0664/3540940 oder martina.fedl@asvoe.at .



24/08/23 16:05

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