Herzlich Willkommen beim ASVÖ Steiermark

„Es ist eine große Ehre und Verantwortung, erneut das Vertrauen der Mitgliedsvereine des ASVÖ Steiermark erhalten zu haben. Ich werde mich weiterhin mit voller Hingabe für die Förderung des Sports in der Steiermark einsetzen. Dazu ist es besonders wichtig, die ehrenamtlichen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. Genau dafür setzten wir uns ein, denn WIR MACHEN SPORT…“

DI Christian Purrer
ASVÖ Steiermark Präsident

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Die Phase 2 (01.01. – 30.06.2023) des Energiekostenausgleichs (EKA) läuft bereits.

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Die Phase 2 (01.01. – 30.06.2023) des Energiekostenausgleichs (EKA) läuft bereits.

Um die stark gestiegenen Energiekosten von gemeinnützigen Sportstättenbetreibern abzufedern, können Sie auch in der Phase 2 um Unterstützung für diese Ausgaben ansuchen – unabhängig von Phase 1!

Die wesentlichen Punkte dazu sind:

  • Die Antragseinreichung ist bis spätestens 8. September 2023 unter https://energiekostenausgleich.bundes-sport-gmbh.at/ möglich.
  • Das Förderprogramm wurde etwas adaptiert. Die neuesten Detailinformationen dazu entnehmen Sie bitte dem aktuellen Förderprogramm und den FAQ's auf der Plattform.
  • Voraussetzungen für ein Ansuchen:
    - Vereinsgründung vor dem 1.1.2022
    - Sportstätte muss seit 1.1.2022 auf eigenen Namen und eigene Rechnung in Österreich BETRIEBEN werden (es ist nicht relevant, wer tatsächlich Eigentümer ist)
  • Gefördert werden die entstandenen MEHRKOSTEN vom 1. Jänner bis 30. Juni 2023 für folgende Energiequellen im Vergleich zu 2019 – die Fördersumme muss mind. € 600,-- betragen:
    1. Arbeitspreis für Strom
    2. Arbeitspreis fü Gas
    3. Preis für Fernwärme
    4. Preis für Heizöl
    5. Preis für Holz und Pellets

WICHTIG: Sportstättenbetreiber:innen dürfen keine Anträge auf eine andere Förderung der Energiekosten für dieselbe Sportstätte und im gleichen Zeitraum, wenn auch nur anteilig, bei einer Gebietskörperschaft (Bund, Bundesland oder Gemeinde) gestellt und erhalten haben bzw. stellen.
Förderunterlagen:

  • Laden Sie nur vollständige und nachvollziehbare Rechnungs- und Zahlungsbelege hoch.
  • Teilen Sie uns in den Anmerkungen für den Vergleichs- bzw. für den Abrechnungszeitraum mit, wie Sie die Berechnung der Kosten durchgeführt haben. Das erleichtert uns immens die Kontrolle Ihrer Belege.

Bei Fragen melden Sie sich sehr gerne direkt bei Martina Fedl unter 0664/3540940 oder martina.fedl@asvoe.at .



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