Herzlich Willkommen beim ASVÖ Steiermark

„Sport verbindet, motiviert und lässt uns über uns hinauswachsen. Beim ASVÖ Steiermark setzen wir uns dafür ein, Bewegung für alle – von den Jüngsten bis zu den Senior:innen – erlebbar zu machen. Für 2026 haben wir frische Impulse geplant: Der BewegungsSummit, organisiert über unsere Initiativen Bewegungsland Steiermark und Bewegungsrevolution, bringt praxisnahe Workshops, Expertenwissen und neue Ideen direkt in die Vereine unserer Region. So wollen wir Bewegung noch stärker in den Alltag integrieren und Sport zu einem selbstverständlichen Teil des Lebens machen. Trotz gekürzter finanzieller Mittel möchten wir unsere Vereine auch in diesem Jahr bestmöglich unterstützen, damit neue Angebote entstehen, Engagement gefördert wird und der Sport in der Steiermark nachhaltig weiterentwickelt werden kann. Denn: Bewegung bleibt die beste Investition in die Gesundheit und Lebensfreude der Steirer:innen.“

DI Christian Purrer
ASVÖ Steiermark Präsident

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Die Phase 2 (01.01. – 30.06.2023) des Energiekostenausgleichs (EKA) läuft bereits.

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Die Phase 2 (01.01. – 30.06.2023) des Energiekostenausgleichs (EKA) läuft bereits.

Um die stark gestiegenen Energiekosten von gemeinnützigen Sportstättenbetreibern abzufedern, können Sie auch in der Phase 2 um Unterstützung für diese Ausgaben ansuchen – unabhängig von Phase 1!

Die wesentlichen Punkte dazu sind:

  • Die Antragseinreichung ist bis spätestens 8. September 2023 unter https://energiekostenausgleich.bundes-sport-gmbh.at/ möglich.
  • Das Förderprogramm wurde etwas adaptiert. Die neuesten Detailinformationen dazu entnehmen Sie bitte dem aktuellen Förderprogramm und den FAQ's auf der Plattform.
  • Voraussetzungen für ein Ansuchen:
    - Vereinsgründung vor dem 1.1.2022
    - Sportstätte muss seit 1.1.2022 auf eigenen Namen und eigene Rechnung in Österreich BETRIEBEN werden (es ist nicht relevant, wer tatsächlich Eigentümer ist)
  • Gefördert werden die entstandenen MEHRKOSTEN vom 1. Jänner bis 30. Juni 2023 für folgende Energiequellen im Vergleich zu 2019 – die Fördersumme muss mind. € 600,-- betragen:
    1. Arbeitspreis für Strom
    2. Arbeitspreis fü Gas
    3. Preis für Fernwärme
    4. Preis für Heizöl
    5. Preis für Holz und Pellets

WICHTIG: Sportstättenbetreiber:innen dürfen keine Anträge auf eine andere Förderung der Energiekosten für dieselbe Sportstätte und im gleichen Zeitraum, wenn auch nur anteilig, bei einer Gebietskörperschaft (Bund, Bundesland oder Gemeinde) gestellt und erhalten haben bzw. stellen.
Förderunterlagen:

  • Laden Sie nur vollständige und nachvollziehbare Rechnungs- und Zahlungsbelege hoch.
  • Teilen Sie uns in den Anmerkungen für den Vergleichs- bzw. für den Abrechnungszeitraum mit, wie Sie die Berechnung der Kosten durchgeführt haben. Das erleichtert uns immens die Kontrolle Ihrer Belege.

Bei Fragen melden Sie sich sehr gerne direkt bei Martina Fedl unter 0664/3540940 oder martina.fedl@asvoe.at .



24/08/23 16:05

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