Herzlich Willkommen beim ASVÖ Steiermark

„Sport steht für Gemeinschaft, Bewegung und die Möglichkeit, über sich hinauszuwachsen. Beim ASVÖ Steiermark setzen wir uns täglich dafür ein, Menschen für sportliche Aktivitäten zu begeistern und die Vielfalt des Sports in unserer Region zu stärken. Gemeinsam mit unseren engagierten Mitgliedern und Ehrenamtlichen gestalten wir die steirische Sportlandschaft aktiv mit und möchten Sport für alle Steirerinnen und Steirer einfach zugänglich machen. Ein besonderes Anliegen ist uns die Förderung der Jüngsten: Deshalb fordern wir den weiteren Ausbau der Täglichen Bewegungseinheit und möchten erreichen, dass jedes Kind in Österreich bis zum Ende der Volksschulzeit grundlegende Bewegungskompetenzen erlernt und Bewegung als festen Bestandteil in seinen Alltag integriert. Denn: Eine Investition in Bewegung ist eine Investition in die Gesundheit – nicht nur unserer Kinder, sondern von uns allen.“

DI Christian Purrer
ASVÖ Steiermark Präsident

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Freiwilligenpauschale & PRAE ab 2026 kombinierbar

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Freiwilligenpauschale & PRAE ab 2026 kombinierbar

Gute Nachrichten für Sportvereine: Ab 1. Jänner 2026 können das Freiwilligenpauschale und die pauschalierten Reiseaufwandsentschädigungen (PRAE) erstmals im selben Kalenderjahr kombiniert werden.

Bisher war es nicht möglich, beide Regelungen innerhalb eines Jahres zu nutzen. Diese Einschränkung fällt nun weg – mit einer wichtigen Voraussetzung:

Pro Monat darf für dieselbe Person entweder das Freiwilligenpauschale oder eine PRAE ausbezahlt werden – nicht beides gleichzeitig.

Wird innerhalb eines Kalenderjahres sowohl eine PRAE als auch das Freiwilligenpauschale bezogen, ist der Jahreshöchstbetrag des Freiwilligenpauschales für jeden Monat, in dem eine PRAE ausbezahlt wurde, anteilig zu kürzen.

Wichtig für die Praxis:

  • Kombination im selben Jahr möglich

  • Monatliche Doppelzahlung ausgeschlossen

  • Beide Zahlungen bleiben weiterhin steuer- und abgabenfrei

PRAE-Meldepflicht: Frist endet am 28. Februar 2026
Die pauschalierten Reiseaufwandsentschädigungen (PRAE) unterliegen weiterhin einer jährlichen Meldepflicht.
Vereine und Verbände müssen die im Jahr 2025 ausbezahlten PRAEs im Zeitraum von 1. Jänner bis 28. Februar 2026 an das Finanzamt melden.

Die Meldung erfolgt:

  • elektronisch über das ELDA-Onlinesystem

  • Voraussetzung ist ein Zugang mittels ID Austria

Zur Unterstützung stellt Sport Austria – in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) – einen aktuellen Leitfaden zur Sportler:innen-Begünstigung mit praxisnahen Beispielen zur Verfügung.

Am 29. Jänner 2026 um 18:30 Uhr findet dazu ein kostenfreies Webinar statt:

"PRAE – Grundlagen und Meldung im ELDA"

HIER ANMELDEN


Weitere Details und laufende Updates gibt es ebenfalls bei Sport Austria.



15/12/25 21:04

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