Herzlich Willkommen beim ASVÖ Steiermark

„Als Präsident des ASVÖ Steiermark freue ich mich sehr, dass wir wieder zu unserer alten Stärke – mit einigen Innovationen- zurückkehren konnten und voller neuer Ideen durchstarten. Der Verein steht bei uns an oberster Stelle und dessen Service liegt uns besonders am Herzen. Ich bin zuversichtlich, dass der volkswirtschaftliche und soziale Nutzen von Bewegung und Sport – vor allem von Vereinssport – nicht nur in unseren Köpfen fest verankert ist und wir uns auf eine sportliche Zukunft freuen können, denn genau das ist es, wofür wir uns als ASVÖ Steiermark für unsere Mitgliedsvereine einsetzen und einsetzen werden - ganz nach unserem Motto: WIR MACHEN SPORT…“

DI Christian Purrer
ASVÖ Steiermark Präsident

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ENERGIEKOSTENZUSCHUSS

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ENERGIEKOSTENZUSCHUSS

Ab 10. Februar 2023 könnt ihr um einen Energiekostenzuschuss ansuchen. Nähre Infos findet ihr im Beitrag.

Voraussetzungen für ein Ansuchen:

  • Vereinsgründung vor dem 1.1.2021
  • Sportstätte muss seit 1.1.2021 auf eigenen Namen und eigene Rechnung in Österreich BETRIEBEN werden (es ist nicht relevant, wer tatsächlich Eigentümer ist)

 

Für welchen Zeitraum werden Förderungen genehmigt:

  • 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 (Phase 1: 10. Februar bis 10. März 2023)
  • 1. Jänner 2023 bis 30. Juni 2023 (Phase 2: 1. Juli bis 8. September 2023)
  • 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 (Phase 3: 1. Jänner bis 8. März 2024)

Was wird gefördert?

  • entstandene MEHRKOSTEN für folgende Energiequellen im Vergleich zu 2019:
  1. Arbeitspreis für Strom
  2. Arbeitspreis für Gas
  3. Preis für Fernwärme
  4. Preis für Heizöl
  5. Preis für Holz und Pellets
  • WICHTIG: Sportstättenbetreiber:innen dürfen keine Anträge auf eine andere Förderung der Energiekosten für dieselbe Sportstätte und im gleichen Zeitraum, wenn auch nur anteilig, bei einer Gebietskörperschaft (Bund, Bundesland oder Gemeinde) gestellt und erhalten haben bzw. stellen.

Das Ansuchen kann über eine eigene Plattform gestellt werden.



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