Herzlich Willkommen beim ASVÖ Steiermark

„Sport verbindet, motiviert und lässt uns über uns hinauswachsen. Beim ASVÖ Steiermark setzen wir uns dafür ein, Bewegung für alle erlebbar zu machen. Mit dem ASVÖ Spendentool, das im März 2026 online gegangen ist, schaffen wir neue Möglichkeiten, unsere Vereine noch gezielter zu unterstützen. Es eröffnet eine einfache und moderne Form, Projekte direkt umzusetzen – von der Nachwuchsarbeit bis hin zu Infrastrukturmaßnahmen. Gerade in Zeiten gekürzter finanzieller Mittel ist es uns ein großes Anliegen, innovative Wege zu gehen und unsere Vereine bestmöglich zu begleiten. Denn jedes Projekt, das umgesetzt wird, stärkt nicht nur den Verein selbst, sondern auch das Miteinander und die Bewegungsvielfalt in der Steiermark. Unser Ziel bleibt klar: Bewegung nachhaltig im Alltag zu verankern und Sport als selbstverständlichen Teil des Lebens zu fördern. Denn Bewegung ist und bleibt die beste Investition in die Gesundheit und Lebensfreude der Steirer:innen.“


DI Christian Purrer

ASVÖ Steiermark Präsident

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Die Phase 2 (01.01. – 30.06.2023) des Energiekostenausgleichs (EKA) läuft bereits.

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Die Phase 2 (01.01. – 30.06.2023) des Energiekostenausgleichs (EKA) läuft bereits.

Um die stark gestiegenen Energiekosten von gemeinnützigen Sportstättenbetreibern abzufedern, können Sie auch in der Phase 2 um Unterstützung für diese Ausgaben ansuchen – unabhängig von Phase 1!

Die wesentlichen Punkte dazu sind:

  • Die Antragseinreichung ist bis spätestens 8. September 2023 unter https://energiekostenausgleich.bundes-sport-gmbh.at/ möglich.
  • Das Förderprogramm wurde etwas adaptiert. Die neuesten Detailinformationen dazu entnehmen Sie bitte dem aktuellen Förderprogramm und den FAQ's auf der Plattform.
  • Voraussetzungen für ein Ansuchen:
    - Vereinsgründung vor dem 1.1.2022
    - Sportstätte muss seit 1.1.2022 auf eigenen Namen und eigene Rechnung in Österreich BETRIEBEN werden (es ist nicht relevant, wer tatsächlich Eigentümer ist)
  • Gefördert werden die entstandenen MEHRKOSTEN vom 1. Jänner bis 30. Juni 2023 für folgende Energiequellen im Vergleich zu 2019 – die Fördersumme muss mind. € 600,-- betragen:
    1. Arbeitspreis für Strom
    2. Arbeitspreis fü Gas
    3. Preis für Fernwärme
    4. Preis für Heizöl
    5. Preis für Holz und Pellets

WICHTIG: Sportstättenbetreiber:innen dürfen keine Anträge auf eine andere Förderung der Energiekosten für dieselbe Sportstätte und im gleichen Zeitraum, wenn auch nur anteilig, bei einer Gebietskörperschaft (Bund, Bundesland oder Gemeinde) gestellt und erhalten haben bzw. stellen.
Förderunterlagen:

  • Laden Sie nur vollständige und nachvollziehbare Rechnungs- und Zahlungsbelege hoch.
  • Teilen Sie uns in den Anmerkungen für den Vergleichs- bzw. für den Abrechnungszeitraum mit, wie Sie die Berechnung der Kosten durchgeführt haben. Das erleichtert uns immens die Kontrolle Ihrer Belege.

Bei Fragen melden Sie sich sehr gerne direkt bei Martina Fedl unter 0664/3540940 oder martina.fedl@asvoe.at .



24/08/23 16:05

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