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Spendenbegünstigung für Sportvereine

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Spendenbegünstigung für Sportvereine

Mit dem neuen Gemeinnützigkeitsreformgesetz, das mit 01.01.2024 in Kraft getreten ist, wird es Sportvereinen erstmalig ermöglicht, sich auf die Liste der spendenbegünstigten Organisationen eintragen zu lassen.

Voraussetzung ist, dass die Gemeinnützigkeit in allen erforderlichen Punkten der Statuten ausführlich festgelegt ist. Eine entsprechende Checkliste sowie eine Vorlage für Musterstatuten stellen wir unseren Vereinen Anfang März zur Verfügung.

Ab April kann dann eine Eintragung in die Liste beim Finanzamt beantragt werden. Dies ist allerdings nur über einen Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer möglich. Hierzu können unsere Vereine gerne unser Steuerberatungsservice in Anspruch nehmen. Vereine, die sich bis Ende Juni auf die Liste setzen lassen, erhalten eine rückwirkende Gültigkeit ab 01.01.2024.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMF: Spendenbegünstigung neu (bmf.gv.at)



07/02/24 11:55

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