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Förderung Kinder-Ferien-Aktivwochen

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Förderung Kinder-Ferien-Aktivwochen

Das Land Steiermark unterstützt mit der Förderung von Kinder-Ferien-Aktivwochen KinderferienveranstalterInnen (Objektförderung) und Eltern (Subjektförderung), um Kindern und Jugendlichen im Alter von 5 – 16 Jahren die Teilnahme an vielfältigen und bedarfsgerechten Ferienangeboten zu ermöglichen.

Mit dieser Leistung soll möglichst vielen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an einer mindestens 5-tägigen Aktivwoche mit Nächtigung vor Ort oder einer 5-tägigen Aktivwoche mit Tagesbetreuung von mindestens 8 Stunden bei einer anerkannten Trägerorganisation ermöglicht werden.

Um zu den anerkannten Kinder-Ferien-Aktivwochen-AnbieterIn zählen zu können, müssen unterschiedliche formelle und qualitative Mindeststandards, die in den Richtlinien verankert sind, erfüllt werden. Unter anderem muss es sich statutengemäß um eine gemeinnützige und nicht auf Gewinn ausgerichtete Trägerorganisation handeln. Alle Details finden Sie hier in der aktuellen Richtlinie Richtlinie für Kinder-Ferien-Aktivwochen-AnbieterInnen .

Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie wurde die Einreichfrist bis 31.7.2020 verlängert und die Altersgrenze auf 5-18 Jahre angehoben.

Weitere Infos finden Sie unter https://www.zweiundmehr.steiermark.at/cms/ziel/131016015/DE/ .



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