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AKM im Vereinsbetrieb

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Beim Training entstehen für Vereine oft Kosten bei der AKM (Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger). Auch bei Musikdarbietungen im Sport fallen Werknutzungsgebühren an.

Für Musik im Trainingsbetrieb hat der ASVÖ für seine Vereine eine Vereinbarung mit der AKM getroffen und die Kosten übernommen. Solltet ihr also im Trainingsbetrieb kontrolliert werden, empfehlen wir, darauf hinzuweisen, dass ihr Mitglied des ASVÖ seid und die AKM-Beiträge für den Trainingsbetrieb vom ASVÖ entrichtet worden sind.

Das gilt allerdings nicht für Veranstaltungen. Aufgrund verstärkter Kontrollen und Strafen der AKM ist auch für Vereine unbedingt darauf zu achten, dass Veranstaltungen mit Musikdarbietungen unbedingt im Vorhinein bei der AKM angemeldet werden.

Musiksportarten

Für Mitgliedsvereine des ASVÖ, bei denen Sportarten ausgeübt werden, zu deren Ausübung aufgrund der Sportart zugrunde liegenden Reglements und Wettbewerbsbestimmungen Musik zwingend notwendig ist, beträgt das Pauschalentgelt für die Verwendung des AKM-Repertoires im sportlichen Trainingsbetrieb im vereinsinternen Rahmen zusätzlich € 65,– brutto pro Jahr und Mitgliedsverein. Dieser Betrag wird vom jeweiligen Landesverband entrichtet. 

Musiksportarten sind: Aerobic, Ballett, Capoeira, Cheerleading, Dressurreiten, Eiskunstlauf, Freestyle, Rhythmische Gymnastik, Rock´n Roll, Show-Dance, Sportakrobatik, Synchronschwimmen, Tanzsport, Voltigieren

Sonstige Sportarten

Das Pauschalentgelt für die Verwendung des AKM-Repertoires im sportlichen Trainingsbetrieb im vereinsinternen Rahmen für Mitgliedsvereine des ASVÖ, bei denen die Verwendung von Musik nicht aufgrund der der Sportart zugrunde liegenden Reglements und Wettbewerbsbestimmungen zwingend notwendig ist, wird zur Gänze vom ASVÖ entrichtet.

Wann muss nun eine Meldung gemacht werden?

Bei Veranstaltungen (auch mehrtägig), die in irgendeiner Weise mit musikalischen, musikalisch-literarischen oder literarischen Darbietungen verbunden sind, wie z.B. Konzerte jeder Art, Tanzunterhaltungen, Faschingsfeiern, Siegerehrungen und –Feiern, Sportveranstaltungen mit Musik, Tonfilmvorführungen, und zwar auch dann, wenn diese nur für Vereinsmitglieder zugänglich sein sollten. Hierbei ist es gleichgültig, ob es sich um Live-Darbietungen durch Musiker und/oder Vortragende (Lesungen)
handelt oder um „mechanische“ Darbietungen wie z.B. das Abspielen von CDs, MP3s, MCs, Schallplatten, Tonbänder, DVDs, etc.

Anmeldepflicht und Vorraussetzung

  • Mindestens drei Tage vor dem Veranstaltungsbeginn ist eine Anmeldung bei einer zuständigen AKM-Geschäftsstelle zu machen. Dazu ist die AKM-Anmeldekarte zu verwenden, die vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen ist.
  • Bei der Anmeldung der Veranstaltung muss auf die Zugehörigkeit zum ASVÖ hingewiesen werden (Feld „Dach/Fachverband").

Bei Nicht-Meldung von Veranstaltungen fällt jegliche Ermäßigung weg. Überdies ist die AKM u.a. berechtigt, den doppelten Autonomen Tarif sowie Erhebungs- und Kontrollspesen in Rechnung zu stellen.

Alle Ansprechpartner in Österreich findet ihr hier: Ansprechperson Geschäftsstellen AKM austromechana

Musikprogramme

Der Veranstalter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der AKM vom Leiter der Musikgruppe / Alleinunterhalter ein ordnungsgemäß ausgefülltes Programm der aufgeführten bzw. vorgetragenen Werke übersandt wird. Die AKM benötigt diese Musikprogramme für die Tantiemen-Abrechnung an die Komponisten, Autoren und sonstigen Rechteinhaber.

Weitere Infos zu den Tarifen, die Berechnung und zur Pauschalvereinbarung im Trainingsbetrieb inkl. der Beitritterklärung findet Ihr zum Download bereit. 

 



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