Mit dem am 1.1.2024 in Kraft getretenen Gemeinnützigkeitsreformgesetz wurde für gemeinnützige Sportvereine eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, ehrenamtlich Tätige im Rahmen eines steuerfreien Freiwilligenpauschales zu entschädigen.
Das kleine Pauschale von max. 30 Euro/Tag und 1.000 Euro/Jahr kann zur Entschädigung von Vereinsfunktionär:innen, Vorstandsmitgliedern, sonst im Verein freiwillig Tätigen (z.B.: Platzwart:innen, Fahrtendienst, Fanbetreuung, Streckenposten, technische Hilfsdienste, Aufbau Sportparcours) ausbezahlt werden.
Das große Pauschale von max. 50 Euro/Tag und 3.000 Euro/Jahr kann zur Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten als Ausbildner:in oder Übungsleiter:in ausbezahlt werden.
Sport Austria hat zum Thema Freiwilligenpauschale mit Steuerrechtsexpert:innen umfangreiche FAQ aufbereitet und eine Informationsveranstaltung, deren Aufzeichnung online zur Verfügung steht, abgehalten. Zusätzlich verfügbar sind auf der Sport Austria-Webseite ab sofort Formularvorlagen sowie Leitfäden zur Verwendung der Formulare.