Für Neubau und Sanierungsmaßnahmen einer Sportstätte gibt es die Möglichkeit, um Sportstättenförderung anzusuchen. Hierfür sind Kostenvoranschläge des Bauvorhabens notwendig. Die Sportstättenförderung ist seit März 2026 mit maximal EUR 1.000,00 begrenzt.
Alle Unterlagen sind vor Beginn der geplanten Umsetzung einzureichen.