Jubiläumsförderung 1:
Bei Jubiläumsveranstaltungen (ab 20 Jahren) kann, bei rechtzeitiger Einladung eines ASVÖ-Präsidiumsmitgliedes, um eine Jubiläumsgabe angesucht werden.
Jubiläumsförderung 2:
Bei 25-jähriger ASVÖ-Mitgliedschaft kann jeder Verein einmalig, bei rechtzeitiger Einladung eines ASVÖ-Präsidiumsmitgliedes, eine Subventionsförderung ansuchen. Gerne übergeben wir diese im feierlichen Rahmen.