Diese umfasst fünf Förderbereiche:
- Einsatz ausgebildeter TrainerInnen
- Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen
- Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten
- Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten
- Durchführung von Trainingsmaßnahmen