Main area
.

Handlungsempfehlungen für Vereine

zurück
 rafting-695318_1280.jpg

Hier können Vereine die wichtigsten Maßnahmen für den Sportbetrieb nachlesen. Momentan gilt, dass nur jene Personen geschlossene Sportstätten betreten und dürfen, die mindestens einen 3G-Nachweis erbringen können.

Jeder dieser Punkte orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend der Schutzmaßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 erstellt und von der Sport Austria dementsprechend aufbereitet.

Dabei ist bei der Sportausübung  zu unterscheiden, ob es sich um einen öffentlichen Ort oder eine nicht-öffentliche Sportstätte handelt.

Öffentlicher Ort (Wiese, Park…) Nicht-öffentliche Sportstätte (indoor/outdoor)
Öffnungszeiten 0-24 Uhr 5-24 Uhr
3G-Nachweis nein bei der Sportausübung und i.d.R für Zuschauer*innen
Abstand mind. 2m zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben keiner bei der Sportausübung
Präventionskonzept nein ja
COVID-19-Beauftragte*r nein ja
Maskenpflicht nein ja, jedoch darf diese während der Sportausübung abgenommen werden.
Zusammenkünfte/ Veranstaltungen2

nur zwischen 5-24 Uhr;
3G-Nachweispflicht,
max. 50 Teilnehmer:innen ohne zugewiesene Sitzplätze

nur zwischen 5-24 Uhr;
3G-Nachweispflicht;
indoor max. 50 Teilnehmer*innen ohne zugewiesene Sitzplätze;

 

bei mehr als 50 Teilnehmer*innen: Anzeigepflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte*r;
Spitzensport: Sonderbestimmungen

Contact Tracing (Vorlage s. unten) bei allen Zusammenkünften länger als 15 Minuten wenn nicht durchgehend Maske getragen wird beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien;
bei Zusammenkünften (auch im Freien) wenn nicht durchgehend Maske getragen wird;
im Spitzensport immer notwendig

1Die Gültigkeitsdauer von Antigentests beträgt 24 Stunden;
Die im „Ninja-Pass“ eingetragenen Antigentests sind für die gesamte Woche gültig. Das bedeutet, dass (insofern der Ninja-Pass komplett ist) die Schultests der Kinder und Jugendlich bis 15 Jahre unter der Woche auch am Wochenende als Nachweis gelten. ACHTUNG: Wien hat eine eigene Regelung.

2Ab dem 19. Februar gilt:

  • Wegfall der Personenobergrenzen bei Veranstaltungen (3G bleibt)
  • FFP2-Pflicht indoor und outdoor bleibt
  • Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr,
  • Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze über 50 Personen sind nur erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt dh. die FFP2-Maske durchgehend getragen wird.

    Personen ohne 3G-Nachweis dürfen...

    1. nur Sportstätten im Freien betreten.
    2. geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätte nur betreten, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist. In geschlossenen Räumen ist eine Maske zu tragen.
    3. Sport nur mit maximal 9 Personen aus unterschiedlichen Haushalten treiben.

    Im Spitzensport gelten gesonderte Regelungen.

    Präventionskonzept: Wir empfehlen bei der Erstellung sich an jenem für Betriebe und an jenem für unsere ASVÖ Halle zu orientieren. Ersteres steht zum Download bereit.

    COVID-19 Beauftragte: COVID-19-Beauftragte sollten Kenntnis über das COVID-19-Präventionskonzept sowie über die örtlichen Gegebenheiten und die organisatorischen Abläufe haben. Der/die COVID-19-Beauftragte dient als Ansprechperson für die Behörden und hat die Umsetzung des COVID-19-Präventionskonzepts zu überwachen.

    Infos zu den regionalen Maßnahmen bzgl. der Corona- und der Bildungsampel (Verordnungen für Schulen) findet ihr hier.

    Darüber hinaus finden besonders jene, die Schulkooperationen haben, auf der Seite der Bildungsdirektion eine Übersicht zu schulspezifischen Themen rund um COVID-19.

    Für weitere Fragen können Sie auch gerne unsere COVID-19 Beauftragte Frau Mag.a Silvia Jury unter jury@asvoe-steiermark.at kontaktieren.

    Stand: 22.02.2022


    zurück