Jeder dieser Punkte orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend der Schutzmaßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 erstellt und von der Sport Austria dementsprechend aufbereitet.
Dabei ist bei der Sportausübung zu unterscheiden, ob es sich um einen öffentlichen Ort oder eine nicht-öffentliche Sportstätte handelt.
Öffentlicher Ort (Wiese, Park…) | Nicht-öffentliche Sportstätte (indoor/outdoor) | |
Öffnungszeiten | 0-24 Uhr | 5-24 Uhr |
3G-Nachweis | nein | bei der Sportausübung und i.d.R für Zuschauer*innen |
Abstand | mind. 2m zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben | keiner bei der Sportausübung |
Präventionskonzept | nein | ja |
COVID-19-Beauftragte*r | nein | ja |
Maskenpflicht | nein | ja, jedoch darf diese während der Sportausübung abgenommen werden. |
Zusammenkünfte/ Veranstaltungen2 |
nur zwischen 5-24 Uhr; |
nur zwischen 5-24 Uhr;
bei mehr als 50 Teilnehmer*innen: Anzeigepflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte*r; |
Contact Tracing (Vorlage s. unten) | bei allen Zusammenkünften länger als 15 Minuten wenn nicht durchgehend Maske getragen wird | beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien; bei Zusammenkünften (auch im Freien) wenn nicht durchgehend Maske getragen wird; im Spitzensport immer notwendig |
1Die Gültigkeitsdauer von Antigentests beträgt 24 Stunden; 2Ab dem 19. Februar gilt:
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Personen ohne 3G-Nachweis dürfen...
- nur Sportstätten im Freien betreten.
- geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätte nur betreten, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist. In geschlossenen Räumen ist eine Maske zu tragen.
- Sport nur mit maximal 9 Personen aus unterschiedlichen Haushalten treiben.
Im Spitzensport gelten gesonderte Regelungen.
Präventionskonzept: Wir empfehlen bei der Erstellung sich an jenem für Betriebe und an jenem für unsere ASVÖ Halle zu orientieren. Ersteres steht zum Download bereit.
COVID-19 Beauftragte: COVID-19-Beauftragte sollten Kenntnis über das COVID-19-Präventionskonzept sowie über die örtlichen Gegebenheiten und die organisatorischen Abläufe haben. Der/die COVID-19-Beauftragte dient als Ansprechperson für die Behörden und hat die Umsetzung des COVID-19-Präventionskonzepts zu überwachen.
Infos zu den regionalen Maßnahmen bzgl. der Corona- und der Bildungsampel (Verordnungen für Schulen) findet ihr hier.
Darüber hinaus finden besonders jene, die Schulkooperationen haben, auf der Seite der Bildungsdirektion eine Übersicht zu schulspezifischen Themen rund um COVID-19.
Für weitere Fragen können Sie auch gerne unsere COVID-19 Beauftragte Frau Mag.a Silvia Jury unter jury@asvoe-steiermark.at kontaktieren.
Stand: 22.02.2022