Daher wurde auf Grundlage der Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend der Öffnungsschritte in Bezug auf die COVID-19-Pandemie, ein Präventionskonzept erstellt.
Im Wesentlichen werden in diesem Konzept zum eigenen und zum Schutz unserer Mitmenschen folgende Punkte berücksichtigt:
- 2-G-Regel (genesen, geimpft)
- Contact-Tracing
Als oberstes Prinzip jedoch gilt, sollte sich jemand krank fühlen und sollten Symptome wie etwa trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit, etc. auftreten, ist der Sportstätte unbedingt fernzubleiben.
Außerdem muss jede*r Hallenmieter*in die COVID-19 Nutzungsbedingungen unterzeichnen.
Die Gesundheit hat natürlich weiterhin oberste Priorität. Aufgrund dessen und der Tatsache, dass ein geordneter Trainings- und Spielbetrieb nur möglich ist, wenn die Infektionsfälle so niedrig wie irgendwie möglich gehalten werden, ersuchen wir alle Hallenbenützer*innen (Aktive, Funktionär*innen, Zuschauer, Gäste, ...) um Solidarität bei der Umsetzung der Vorgaben.
Für Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich bitte an unsere COVID-19-Beauftragte Silvia Jury (Hallenverwaltung) unter 0316 / 82 74 19 41 oder jury@asvoe-steiermark.at.
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