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Neues Sportlergesetz

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ACHTUNG! Gemäß § 3 Abs. 1 Z. 16c bzw. § 49 Abs. 1 ASVG gilt seit 01.01.2010 ein neues "Sportlergesetz", welches steuerrechtliche Änderungen mit sich zieht.

 

Die Bundessportorganisation (BSO) hat die neuen gesetzlichen Bestimmungen für die Geltendmachung von pauschalen Reisekostenaufwandsentschädigungen (PRAE) veröffentlicht.  

 

Im beigeschlossenen Leitfaden ist die Verwendung der Formulare ausführlich erläutert.

 

Parallel dazu wurde auch die Letztempfängerliste angepasst.

 

Alle Formulare stehen auch auch der Website der BSO zum Download bzw. auf der ASVÖ Steiermark Homepage unter dem Menüpunkt "Download-Center" - Formulare zur Verfügung und sind ab sofort zu verwenden.

 

 

 

28.04.2010 13:44

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