Herzlich Willkommen beim ASVÖ Steiermark

„Es ist eine große Ehre und Verantwortung, erneut das Vertrauen der Mitgliedsvereine des ASVÖ Steiermark erhalten zu haben. Ich werde mich weiterhin mit voller Hingabe für die Förderung des Sports in der Steiermark einsetzen. Dazu ist es besonders wichtig, die ehrenamtlichen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. Genau dafür setzten wir uns ein, denn WIR MACHEN SPORT…“

DI Christian Purrer
ASVÖ Steiermark Präsident

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Basisförderung 2017

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Basisförderung 2017

Um Sie auch im kommenden Jahr finanziell unterstützen zu können, stellen wir Ihnen ab sofort das neue Formular für das Ansuchen um Basisförderung 2017 zur Verfügung, wo Sie die bevorstehenden laufenden Kosten in den einzelnen Positionen für das Jahr 2017 eintragen können.

Möchten Sie für mehrere gemeldete Sektionen um Unterstützung ansuchen, so füllen Sie bitte pro Sektion ein eigenes Formular aus, damit unsere Landesfachwarte/innen die Möglichkeit haben, ihr fachliches Know-How in die Bewertung einfließen zu lassen.

Einreichfrist: Das ausgefüllte und vereinsmäßig gezeichnete (gestempelt und unterschrieben) Formular ist bis spätestens 31. Jänner 2017 an das ASVÖ-Büro, Herrgottwiesgasse 260, 8055 Graz, einzusenden.

Hier gehts zum Formular 2017!


Bitte haben Sie Verständnis, dass später einlangende Formulare nicht mehr berücksichtigt werden können und auch keine weiteren Subventionsansuchen für den laufenden Sportbetrieb im Laufe des Jahres von uns behandelt werden!

Damit wir in Zukunft eine zeitgerechte Abrechnung gewährleisten können, möchten wir Sie bereits jetzt auf die ABRECHNUNGSRICHTLINIEN des aktuellen Bundes-Sportförderungsgesetzes hinweisen und Sie bitten, dass Sie im Laufe des Jahres bei Ihren Ausgaben bereits an die darauffolgende Subventionsabrechnung denken. Wichtige Punkte sind:

•    Originalrechnungsbelege einsenden. (Möchten Sie eine Rechnung einreichen, die vom Rechnungsaussteller ausschließlich per E-Mail zugesendet wurde, so versehen Sie diese mit einer Bestätigung, dass die Rechnung bei keinem anderen Fördergeber eingereicht wird.)
•    Das Rechnungsdatum muss das aktuelle Abrechnungsjahr betreffen.
•    Ein detaillierter Zahlungsnachweis ist erforderlich – d.h. bei Barrechnungen ist die Beilage von einem vereinsmäßig gezeichneten Kassabuchauszug, bei Banküberweisungen die Auftragsbestätigung inkl. Kontoauszug notwendig!
•    Der Zahlungsfluss muss geschlossen sein – d.h. der Subventionsbetrag wird von uns auf jenes Vereinskonto überwiesen, von welchem die Rechnung zuvor bezahlt wurde. Alle Konten müssen somit offiziell als Vereinskonto bei uns gemeldet sein!

Alle weiteren Angaben zu Subventionsabrechnungen finden Sie auf unserem beiliegendem Merkblatt.



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