Herzlich Willkommen beim ASVÖ Steiermark

„Es ist eine große Ehre und Verantwortung, erneut das Vertrauen der Mitgliedsvereine des ASVÖ Steiermark erhalten zu haben. Ich werde mich weiterhin mit voller Hingabe für die Förderung des Sports in der Steiermark einsetzen. Dazu ist es besonders wichtig, die ehrenamtlichen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. Genau dafür setzten wir uns ein, denn WIR MACHEN SPORT…“

DI Christian Purrer
ASVÖ Steiermark Präsident

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Förderungen 2018

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Förderungen 2018

Die Basisförderung 2018 ist bei Euch angekommen und auch bei uns sind schon einige Abrechnungen eingetrudelt ...

... und wir sind fleissig dabei, diese zu bearbeiten.

An dieser Stelle ein großes DANKE an Euch alle, denn mehr als zwei Drittel der eingelangten Abrechnungen sind vollständig! Das ist eine Steigerung im Vergleich zum letzten Jahr und wir freuen uns, dass Ihr Euch unsere Ratschläge, sei es unser Video oder die persönlichen Gespräche oder vielleicht auch unsere Abrechnungsrichtlinien in Papierform, zu Herzen genommen habt. DANKE! 

Damit das so bleibt, und Ihr schnell zu Eurer zugesagten Subvention kommt, möchten wir alle nochmal daran erinnern, sich unsere Richtlinien nocheinmal anzusehen und Eure Abrechnung mit Hilfe unserer Checkliste zu kontrollieren. 

Die wichtigsten Punkte hier nocheinmal zusammengefasst:

- Rechnungen müssen IMMER im Original per Post bei uns einlangen

- Zahlungsnachweise sind beizulegen (Kontoauszug UND Auftragsbestätigung)

Onlinerechnungen, die per E-Mail kommen, müssen immer ausgedruckt werden und es muss darauf vermerkt werden, dass diese Rechnung bei keinem anderen Fördergeber als dem ASVÖ Steiermark eingereicht wird - Stempeln und unterschreiben und per Post schicken!

ACHTUNG: Selbst eingescannte oder kopierte Rechnungen gelten nicht als Onlinerechnung!

 - TRAININGSBEKLEIDUNG: Trainingsbekleidung kann nur abgerechnet werden, wenn eine Verteilerliste beigelegt wird!

- TRAININGSLAGER: Auch beim Trainingslager muss eine Teilnehmerliste mit den Unterschriften der Teilnehmer beigelegt werden.

- VERANSTALTUNGEN: Bei einer Teilnahme an Veranstaltungen muss eine Teilnehemerliste sowie eine Ausschreibung der Veranstaltung beigelegt werden. 

Ist das alles erledigt, dann steht einer schnellen Auszahlung nichts mehr im Weg! Die Checkliste und unser Abrechnungsrichtlinien findet Ihr nochmals ganz unten im Artikel!

Natürlich stehen wir Euch auch gerne telefonsich unter 0316/82741911 zur Verfügung! 

Euer ASVÖ Steiermark Team




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